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   BSG, 05.02.1969 - 11 RA 382/65   

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https://dejure.org/1969,2562
BSG, 05.02.1969 - 11 RA 382/65 (https://dejure.org/1969,2562)
BSG, Entscheidung vom 05.02.1969 - 11 RA 382/65 (https://dejure.org/1969,2562)
BSG, Entscheidung vom 05. Februar 1969 - 11 RA 382/65 (https://dejure.org/1969,2562)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstattung von Zahnersatzkosten - Heilbehandlung, Berufsförderung und soziale Betreung - Ermessensgebrauch bei Höhe der Zuschussfestsetzung für Zahnersatz - Bindung an Mindestsätze der Preugo - Gleichbehandlung von Versicherte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Kostenzuschüsse zum Zahnersatz zur Erhaltung, Besserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit

Papierfundstellen

  • BSGE 29, 133
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 27.06.1967 - 1 RA 381/65

    Zahnersatzzuschüsse des Rentenversicherungsträgers

    Auszug aus BSG, 05.02.1969 - 11 RA 382/65
    Wie der 1. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) (Urteil vom 27. Juni 1967 - BSG 27, 34 und Urteil vom 24. Juli 1968 - 1 RA 383/65) ist jedoch auch der erkennende Senat der Auffassung, daß die Beklagte als "Heilbehandlung" nach den §§ 13, 14 AVG auch Kostenzuschüsse zu zahnärztlichen Behandlungen (Zahnersatz) gewähren darf.

    Begehrt der Kläger demnach die Erhöhung einer zulässigen Leistung, so hat er jedoch keinen Anspruch auf vollen Kostenersatz; die Höhe des Kostenzuschusses steht vielmehr im pflichtgemäßen Ermessen der Beklagten (BSG 27, 34).

  • BSG, 20.03.1959 - 3 RK 13/55

    Übernahme der Krankenhauspflegekosten bei privaten Sportunfällen;

    Auszug aus BSG, 05.02.1969 - 11 RA 382/65
    Der Versicherungsträger muß die Versicherten nur im Grundsatz gleichbehandeln, diesen Grundsatz verletzt er nicht, wenn er bei unterschiedlichen tatsächlichen Verhältnissen auch unterschiedliche Zuschüsse gewährt (Urteil des 1. Senats vom 24. Juli 1968 unter Hinweis auf BSG 9, 232, 236, 237).
  • BSG, 03.03.1964 - 4 RJ 193/60

    Der Umfang der Leistungen im Rahmen stationärer Heilbehandlung - Zulässige

    Auszug aus BSG, 05.02.1969 - 11 RA 382/65
    In seinem Urteil vom 3. März 1964 (BSG 20, 226) hat der 4. Senat des BSG die gesetzliche Regelung der Rehabilitation schon insgesamt als umrißhafte Regelung bezeichnet, die an vorgefundene Gegebenheiten anknüpfe und dem Versicherungsträger für die Ausgestaltung der Rehabilitation bewußt einen weiten Spielraum einräume; der 4. Senat kam deshalb zu der Auffassung, daß sich besonders der Begriff der "Heilbehandlung" nicht in rein medizinischen Verrichtungen erschöpfe.
  • BSG, 24.07.1968 - 1 RA 383/65

    Kostenzuschuß zur Zahnbehandlung aus der Angestelltenversicherung nach § 13 AVG -

    Auszug aus BSG, 05.02.1969 - 11 RA 382/65
    Wie der 1. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) (Urteil vom 27. Juni 1967 - BSG 27, 34 und Urteil vom 24. Juli 1968 - 1 RA 383/65) ist jedoch auch der erkennende Senat der Auffassung, daß die Beklagte als "Heilbehandlung" nach den §§ 13, 14 AVG auch Kostenzuschüsse zu zahnärztlichen Behandlungen (Zahnersatz) gewähren darf.
  • BSG, 21.06.2001 - B 13 RJ 47/00 R

    Ambulante ärztliche bzw zahnärztliche Behandlung während einer stationären

    So hat das BSG bei Blasmusikern den rehabilitativen Charakter eines im Hinblick auf die Berufsausbildung besonders gearteten Zahnersatzes bejaht (vgl BSGE 27, 37 = SozR Nr. 3 zu § 1236 RVO; BSGE 29, 133 = SozR Nr. 5 zu § 1237 RVO; BSGE 45, 212 = SozR 2200 § 1282 Nr. 29; BSGE 50, 156 = SozR 2200 § 1237 Nr. 15).
  • BSG, 27.02.1980 - 1 RJ 4/79

    Kraftfahrzeughilfe im Rahmen berufsfördernder Rehabilitationsmaßnahmen

    Sie entbinden aber nicht von der Verpflichtung, in jedem Einzelfall sämtliche Umstände zu prüfen, die für die Ermessensbildung bedeutsam sein können (ständige Rechtsprechung; vgl. BSGE 27, 34, 38 = SozR Nr. 3 zu § 1236 RVO ; BSGE 29, 133, 137 = SozR Nr. 5 zu § 1237 RVO ; BSGE 48, 88, 90 = SozR 2200 § 1236 Nr. 14 S. 25).
  • BSG, 28.02.1991 - 1 RA 93/88

    Zahnersatz - Zuständigkeit von Kranken- und Rentenversicherung - besondere

    Zuvor waren nach § 14 Abs. 2 AVG a.F. in die Heilbehandlung "alle erforderlichen medizinischen Maßnahmen" einbezogen, weswegen die Rechtsprechung den Begriff der Heilbehandlung im Sinne dieser Vorschrift weit auslegte und auch die Versorgung mit Zahnersatz darunter fallen ließ (vgl. BSGE 29, 133, 135 = SozR Nr. 5 zu § 1237 RVO; BSGE 27, 34, 37 = Nr. 3 zu § 1236 RVO); dementsprechend gewährten damals die Rentenversicherungsträger im Rahmen der medizinischen Rehabilitation regelmäßig Zuschüsse zu Zahnersatzkosten.
  • BSG, 30.08.1979 - 4 RJ 20/78

    Umfang des Anspruchs auf Heilbehandlung wegen Tuberkulose

    Die Rechtsprechung vertrat dazu die Auffassung, der Begriff der Heilbehandlung sei weit auszulegen und umfasse auch die Versorgung mit Zahnersatz (Urteil des 11. Senats vom 5. Februar 1969 - 11 RA 382/65 - BSGE 29, 133, 135 = SozR Nr. 5 zu § 1237 RVO , Urteil des 1. Senats vom 27. Juni 1967 - 1 RA 381/65 - BSGE 27, 31, 37 = SozR Nr. 3 zu § 1236 RVO , Urteil des Landessozialgerichts München vom 9. Februar 1972 - L 14 Ar 288/70 - Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung 1972, B 23 betreffend Zahnersatz im Rahmen der Tbc-Behandlung).
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